Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

AGB

Grundsätzliches

Das Vertragsverhältnis zwischen Spitex privaCare und ihren Klientinnen/Klienten wird bestimmt durch

a. die gemeinsame Vereinbarung
b. die individuelle Bedarfsabklärung (Leistungsplanung)
c. die Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln generell das Verhältnis zwischen Spitex privaCare und ihren Klientinnen/Klienten. Soweit die individuellen Vereinbarungen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts Spezielles vorsehen, gelten als Rechtsgrundlage die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechtes über den Auftrag (Art. 394ff.).

Zielsetzung

Spitex privaCare unterstützt die Klientin/den Klienten mit pflegerischen oder hauswirtschaftlichen Dienstleistungen im Sinne der ergänzenden Hilfe und Pflege zu Hause. Dabei werden die eigenen Ressourcen der Klientin/des Klienten, Ihrer/seiner Angehörigen oder ihres/seines sozialen Umfeldes berücksichtigt. Die Unterstützung erfolgt nach dem Grundsatz: «So viel Selbstständigkeit wie möglich, soviel Spitex- Dienstleistung wie nötig». Die Dienstleistungen erfolgen nach internen Vorgaben und Richtlinien.

Dienstleistungsumfang

Im Rahmen des Vertrages erbringt Spitex privaCare für sie entgeltliche Dienstleistungen im pflegerischen oder hauswirtschaftlichen Bereich. Ebenso übernimmt Spitex privaCare die Koordination und Vermittlung ausgewählter Dienstleistungen von Dritten. Die Klientin/der Klient schliesst jeweils mit einem solchen Dritten einen Vertrag auf Grundlage der Allgemeinen Geschäftsbedingungen dieses Dritten ab.

Dienstleistung

In einem Gespräch vor Ort (individuelle Bedarfsabklärung) wird zusammen mit der Klientin/ dem Klienten der Dienstleistungsbedarf abgeklärt. Dieses Gespräch wird bei veränderten Umständen, spätestens jedoch nach sechs Monaten, wiederholt und der Dienstleistungsumfang angepasst.

Pflegedokumentation

In der Pflegedokumentation wird die gesundheitliche Situation der Klientin / des Klienten aufgezeichnet, einschliesslich laufender Veränderungen sowie alle pflegerischen und hauswirtschaftlichen Massnahmen, inkl. ärztliche Verordnungen. Diese Pflegedokumentation bleibt Eigentum von Spitex privaCare. Sie wird jedoch in der Regel während des Vertragsverhältnisses in der Wohnung der Klientin / des Klienten aufbewahrt. Sie muss bei jedem Einsatz für die Spitex-Mitarbeiterin zugänglich sein und bei Beendigung des Vertragsverhältnisses an Spitex privaCare retourniert werden.

Durchführung der Dienstleistungen

Für die Organisation und Disposition der Dienstleistungen ist eine Teamleiterin zuständig. Sie vermeidet unbegründete Personalwechsel und unnötige Verschiebungen in der Einsatzzeit. Schwankt der Einsatzbeginn wochentags um mehr als plus/minus 30 Minuten und am Wochenende um mehr als plus/minus 1 Std., wird die Klientin / der Klient telefonisch informiert. Es kommen männliche und weibliche Fachleute zum Einsatz. Die Klientin / der Klient muss in der Regel während des Spitex-Einsatzes anwesend sein. Einsätze, welche die Klientin / der Klient kurzfristiger als 1 Werktag oder gar nicht im Voraus abbestellt, sind dennoch zu bezahlen. Im Falle eines notfallmässigen Spitaleintritts oder im Todesfall erfolgt keine Verrechnung.

Einsatz von Drittorganisationen

In der Regel werden alle Dienstleistungen durch die Mitarbeitenden von Spitex privaCare abgedeckt. Bei speziellen betrieblichen Umständen bleibt der Einsatz entsprechend qualifizierten Personals von Drittorganisationen vorbehalten. Ausgewählte Leistungen, die über den pflegerischen und hauswirtschaftlichen Bereich hinausgehen (Fenster- und Storen Reinigung, genereller Frühjahrsputz, Ausmisten, jegliche Gartenarbeit, Abfallentsorgung auf dem Ökihof, etc.), werden von Dritten erbracht. Spitex privaCare übernimmt die Vermittlung. Für die Ausführung solcher Leistungen sind alleine die Dritten verantwortlich.

Mitwirkung der Klientin/des Klienten

Ein ungehinderter und fachgerechter Einsatz kann nur erfolgen, wenn die Klientin / der Klient und die Mitarbeitenden von Spitex privaCare dazu beitragen. Die Klientin / der Klient und Mitarbeitenden begegnen sich gegenseitig mit Respekt und Achtung.

Dienstleistungsgrenzen

Der Dienstleistungsumfang wird im Rahmen der Bedarfsabklärung vereinbart. Die Klientin/der Klient nimmt zur Kenntnis, dass die Menge der pflegerischen Leistungen durch die Krankenversicherer beschränkt ist. Leistungen, welche über diese Beschränkung hinausgehen, sind durch den Klienten nach den Tarifen der Spitex privaCare abzugelten. Die Klientin/ der Klient erklärt sich mit der Verwendung des von Spitex privaCare eingesetzten Pflegematerials einverstanden und passt bei Bedarf die Wohnungseinrichtung den Handlungsnotwendigkeiten an. Er achtet auf den Gesundheitsschutz der Spitex-Mitarbeiterinnen und vermeidet Belastungen, z.B. durch intensives Rauchen. Besonderer Wert wird auf den Einsatz von Hilfsmitteln gelegt, die für den Gesundheitsschutz der Mitarbeiterinnen unabdingbar sind (z.B. Hebe- und Transferlifte, aber auch geeignetes Putzmaterial und Handschuhe). Aus Hygienegründen verwenden alle Mitarbeiterinnen ein Händedesinfektionsmittel. Die Mittel der Grund- und Behandlungspflege sowie der Hauswirtschaft werden bei der Klientin / dem Klient aufbewahrt, diese Materialkosten gehen zu Lasten der Klientin / dem Klienten. Spitex privaCare hat keinen Leistungsauftrag Reanimation durchzuführen. Die Mitarbeitenden von Spitex privaCare sind demzufolge nicht verpflichtet, Reanimationen vorzunehmen. Dienstleistungen können nur soweit übernommen werden, als es der Gesundheitszustand der Klientin/ des Klienten angesichts der allgemeinen Rahmenbedingungen einer Spitextätigkeit erlaubt. Spitex privaCare teilt der Klientin/dem Klienten zum frühestmöglichen Zeitpunkt mit, wenn seine Pflege aus technischen oder anderen Gründen zu Hause nicht mehr machbar ist, eine gesundheitliche Gefährdung möglich ist oder sich der Eintritt in eine stationäre Pflegeinstitution aufdrängt. Spitex privaCare trägt dann zu einer sinnvollen Lösung bei.

Wohnungsschlüssel

Falls nötig, händigt die Klientin / der Klient Spitex privaCare einen Haus- bzw. Wohnungsschlüssel aus. Die Schlüsselübergabe ist schriftlich zu quittieren. Spitex privaCare ist für eine sorgfältige Aufbewahrung der Schlüssel verantwortlich. Der Aufwand für die Verwaltung der Schlüssel geht zu Lasten der Kundschaft. Verfügt Spitex privaCare über keinen Schlüssel und muss notfallmässig in die Wohnung eindringen, trägt die Klientin / der Klient die Kosten für die Notöffnung.

Tarife und Rechnungsstellung

Grundsatz
Alle Dienstleistungen von Spitex privaCare inklusive der administrativen Erfassung und allfälliger Abklärungen mit Ärzten, Apotheken und weiteren Diensten werden von der Klientin/dem Klienten gemäss dem jeweils geltenden Tarif abgegolten. Die Klientin / der Klient wird über die geltenden Tarife informiert.

Leistungserfassung
Basis für die Rechnungsstellung bildet die Leistungserfassung von Spitex privaCare. Die Klientin / der Klient ist berechtigt, jederzeit Einsicht in die administrativen Aufzeichnungen des letzten Monats zu verlangen. Allfällige Beanstandungen sind spätestens fünf Tage nach Einsicht in die administrativen Aufzeichnungen an Spitex privaCare zu richten.

Übernahme durch Krankenversicherer/Rechnung
Die gesetzlichen Bestimmungen und die Verträge mit den Krankenversicherern regeln Art und Umfang jener Leistungen, deren Bezahlung von der Krankenversicherung übernommen werden. Soweit möglich stellt Spitex privaCare die Kassenpflichtigen Pflegeleistungen direkt der Krankenversicherung der Klientin / dem Klienten in Rechnung. Alle übrigen Leistungen, insbesondere die hauswirtschaftlichen und jene Pflegeleistungen die nicht in der Krankenpflege Leistungsverordnung (KLV) aufgelistet sind, werden von den Versicherern nicht finanziert. Diese werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
Hinweis: Lehnt die Krankenversicherung die Kostenübernahme von Leistungen ab, so werden sie der Klientin/dem Klienten in Rechnung gestellt. Die Krankenversicherung übernimmt die Kosten nur, wenn die Prämien und Kostenbeteiligung beglichen werden (Art. 64a, Abs. 7 KGV).

Rechnungsstellung/Fälligkeit
Spitex privaCare stellt der Klientin / den Klienten in der Regel spätestens bis zum 10. eines Monats die Rechnung über die Leistungen des Vormonats zu. Die Zahlung ist bis Ende des Monats fällig.

Notfalleinsatz
Im Falle eines Notfalleinsatzes, welcher ausserhalb der regulären Pflegezeiten ist, gelten folgende Tarife: – ab 20:00 Uhr bis 08:00 Uhr des Folgetages, Einsatzpauschale von CHF 75.00 zuzüglich eines Aufpreises von 25% auf die üblichen Stundentarife (Nachtarbeit).

Kündigung

Ordentliche Kündigungsfrist
Der Vertrag wird mit dem vereinbarten Ende des Auftrages automatisch aufgelöst. Er kann auch jederzeit einseitig mit einer Frist von mindestens 2 Werktagen gekündigt werden.

Sofortige Vertragsauflösung
In besonderen Fällen ist die Möglichkeit einer sofortigen Vertragsauflösung vorbehalten, namentlich bei

  • Nichtbezahlen der Rechnung trotz mehrfacher Mahnung.
  • unsachgemässer Einmischung der Angehörigen oder anderer Bezugspersonen der Klientin / des Klienten in die Dienstleistungsabwicklung.
  • Auftreten von Verhältnissen oder Verhalten seitens der Klientin / des Klienten, welche die Erbringung von Dienstleistungen aus Sicht der Spitex-Mitarbeiterinnen unzumutbar machen. In Betracht kommen etwa fachliche oder medizinische Gründe, Androhung von Gewalt, Gewaltausübung, sexuelle Übergriffe, grobe Beschimpfungen, eine gesundheitliche Gefährdung von Mitarbeitenden oder mangelhafte Kooperation einer anderen an der Gesamtdienstleistung beteiligten Person oder Organisation.

Form
Die Kündigung des Vertrages durch Spitex privaCare erfolgt schriftlich.

Formlose Vertragsauflösung

Der Vertrag endet ohne förmliche Kündigung, wenn die Klientin/der Klient durch Umzug das Einzugsgebiet von Spitex privaCare verlässt, selbständig wird, in eine stationäre Pflegeinstitution eintritt oder verstirbt. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses sind die der Klientin / dem Klient überlassene im Eigentum der Spitex privaCare stehenden Gegenstände bis spätestens 14 Kalendertage danach zurück zu geben. Kommt die Klientin /der Klient dieser Rückgabeverpflichtung nicht nach, ist er zur Zahlung von Schadenersatz in Höhe des Wiederbeschaffungswertes verpflichtet.

Schweigepflicht und Datenschutz

Spitex privaCare hat seine Mitarbeitenden zur Einhaltung der Schweigepflicht sowie der geltenden Datenschutzbestimmungen verpflichtet. Soweit dies zur Durchführung des Vertrages erforderlich ist, dürfen personenbezogene Daten der Klientin / des Klienten gespeichert oder an Dritte übermittelt werden, insbesondere an Krankenversicherer, Ärzte, Alters- und Pflegeinstitutionen, staatliche Amtsstellen, welche vertraglich vereinbarte Dienstleistungen bei der Klientin/ beim Klienten erbringen. Die Klientin / der Klient erklärt sich mit dieser Verwendung der Daten ausdrücklich einverstanden. Beim Umgang mit diesen Daten werden die geltenden Datenschutzgesetze beachtet. Die Klientin / der Klient entbindet die behandelnden Ärzte gegenüber Spitex privaCare von der Schweigepflicht.

Haftung

Spitex privaCare haftet für Schäden am Wohnungsmobiliar, die vorsätzlich oder grobfahrlässig durch seine Mitarbeitenden verursacht worden sind und nicht auf altersbedingte Materialermüdung bzw. Abnützung zurück zu führen sind. Der Umfang der Haftung bemisst sich nach dem Zeitwert des beschädigten Gegenstandes. Jegliche weitere Haftung, beispielsweise für körperlichen Schaden bedingt durch Unfälle im öffentlichen oder privaten Bereich, die nicht durch das Spitexpersonal fahrlässig verursacht werden, ist ausgeschlossen.

Keine Annahme weiterer Arbeiten

Es ist den Spitex- Mitarbeitenden nicht gestattet, weitere Leistungen ausserhalb des Arbeitseinsatzes mit der Klientin / den Klienten zu vereinbaren. Dies gilt auch für Leistungen, die nicht von Spitex privaCare angeboten werden. Das Verbot gilt zwölf Monate über das Ende eines Anstellungsvertrages einer Spitex-Mitarbeiterin hinaus. Transporte von Klientin / Klienten und deren Angehörigen in spitexeigenen Fahrzeugen oder in den Privatautos sind den Mitarbeitenden ohne vorgängige Genehmigung durch ihre Vorgesetzten untersagt.

Geschenke an Mitarbeitende

Den Spitex-Mitarbeitenden ist es untersagt, von Klientinnen und Klienten oder deren Angehörigen Geld oder andere Geschenke bzw. Hinterlassenschaften für den persönlichen Gebrauch anzunehmen. Spenden in die Personalkasse werden gerne entgegen genommen, davon können alle Mitarbeitenden profitieren.

Beschwerdeverfahren

Ergeben sich zwischen der Klientin / dem Klient und den Spitex- Mitarbeitenden Streitfälle, halten beide Parteien das folgende Verfahren ein:

  1. Kommt keine Einigung zustande, sprechen beide Parteien die Geschäftsführung von Spitex privaCare an (Sonnwies 9, 6037 Root, Tel. 041 440 44 00).
  2. Kommt keine Einigung zustande, besteht die Möglichkeit, die unabhängige Beschwerdestelle für das Alter (UBA) zu kontaktieren.UBA Zentralschweiz
    6000 Luzern
    zentralschweiz@uba.ch

 

Zentrale Anlaufstelle (für die Eingabe von Beschwerden)

Tel. 058 450 60 60 (Montag – Freitag, 14.00 – 17.00 Uhr)
E-Mail: info@uba.ch
Die UBA steht älteren Menschen und ihren Angehörigen zur Verfügung, sowie Leitungs-, Betreuungs- und Pflegepersonal in der Altersarbeit, Ärzten, Beratungs- und Ombudsstellen, Sozialdiensten und Behörden. Die UBA berät, unterstützt und schlichtet bei Konflikten im privaten Umfeld und in Institutionen vertraulich, kompetent und unabhängig. Sie ist in erster Linie Schlichtungsstelle und bemüht, effiziente, unbürokratische Konsenslösungen zu finden.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gelten die Bestimmungen des schweizerischen Rechtes. Gerichtsstand für alle Ansprüche ist in Luzern.